- Eine Basisförderung von 30 % wird für alle Arten von Wärmepumpen gewährt.
- Ein Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % wird für den Austausch funktionsfähiger Heizungen gewährt, darunter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen jeden Alters. Ebenso gilt dieser Bonus für den Austausch funktionsfähiger Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Dieser Bonus beträgt 20 % und ist bis 2028 befristet, danach reduziert er sich jährlich.
- Selbstnutzenden Wohneigentümern steht ein Einkommensbonus von 30 % zu, begrenzt auf maximal 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, für förderfähige Heizungsanlagen.
- Ein Effizienzbonus von 5 % wird für Wärmepumpen gewährt, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder die ein natürliches Kältemittel verwenden.
Heizungsförderung
Staatliche Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien
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Ab dem 1.1.2024 gilt die Beschlusslage: Bei einem Wechsel zu einer neuen effizienten Wärmepumpe können Sie sich eine staatliche Förderung von bis zu 70 % sichern!
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Alle aufgeführten Boni sind mit der Basisförderung kombinierbar – kumuliert bis zu 70% der maximal anzurechnenden Investitionskosten. Die Förderquote in % bezieht sich auf die max. förderfähigen Ausgaben in Höhe von 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Antragstellung für die Förderung Heizung
Eine Antragstellung muss grundsätzlich vor dem Beginn des Vorhabens erfolgen. Dieser Beginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Die Planungsleistungen können schon vor der Antragstellung erbracht werden.
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