Heizungsförderung

Staatliche Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

+++ Update vom 9. Dezember 2022: Aktuelles zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) +++

Für das Jahr 2023 hat die Bundesregierung eine umfassende Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude angekündigt. Die ersten Eckpunkte sind jetzt bekannt, einige Detailfragen der technischen Umsetzung aber noch offen. Auf dieser Seite erfahren Sie immer das Neuste – und was das konkret für Ihr Haus und Ihre Heizung bedeutet.

BEG EM: Zusätzlicher Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Zwei weitere Boni erhöhen die Förderquote für Wärmepumpen auf bis zu 40 Prozent. Kommt ein natürliches Kältemittel zum Einsatz, gibt es 5 Prozent mehr Geld. Besonders effiziente Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten ebenfalls einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Diese Boni sind jedoch nicht kombinierbar.

BEG EM: Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige wird Fördervoraussetzung

Neu ab dem 1. Januar 2023: Förderfähige Heizungen müssen aktuelle und zurückliegende Energieverbräuche sowie Effizienzwerte anzeigen.

BEG EM: Technische Mindestanforderungen für Wärmepumpen verschärft

Um förderfähig zu sein, müssen Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2023 eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 erreichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Wärmepumpen auch in bestehenden Gebäuden effizient arbeiten.

BEG WG: Höhere Zusatzboni für Sanierungen

Der Worst Performing Building Bonus für die Sanierung von Gebäuden mit einer sehr schlechten energetischen Qualität steigt ab dem 1. Januar 2023 von 5 auf 10 Prozent. Außerdem wird der Bonus schon ab dem Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 70 EE gezahlt. Bei seriellen Sanierungsvorhaben, die mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen, wird der Bonus von 5 auf 15 Prozent angehoben.

Sichern Sie sich bis zu 40% Förderung vom Staat

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Für die Förderung einzelner Maßnahmen, die zur Effizienzsteigerung von Bestandsgebäuden beitragen, gibt es eine eigene Richtlinie: die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Dazu zählen unter anderem der Heizungstausch, wenn erneuerbare Energien genutzt werden, und die Heizungsoptimierung. Für die Zuschussförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Die einmaligen Zuschüsse erhalten Sie als prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten, bis 60.000 Euro pro Wohneinheit. Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ist, richtet sich im Prinzip nach der CO₂-Einsparung durch die neue Heizung. Für Ölheizungen und Gasheizungen gibt es deswegen keine Förderung mehr. Im Gegenteil: Wenn Sie stattdessen eine Wärmepumpe einbauen, übernimmt der Staat bis zu 40 Prozent* der Kosten.

Wärmepumpe

max. Fördersatz: 40%

Wärmepumpe mit Gas-Brennwert

max. Fördersatz: 30%

Solarthermie

max. Fördersatz: 25%

EE-Hybrid

max. Fördersatz: 40%

EE-Hybrid mit Biomasse

max. Fördersatz: 35%

Biomasse

max. Fördersatz: 25%

Antragstellung für die Förderung Heizung

Eine Antragstellung muss grundsätzlich vor dem Beginn des Vorhabens erfolgen. Dieser Beginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Die Planungsleistungen können schon vor der Antragstellung erbracht werden.

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